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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Last updated: 2026-08-07 · Version 2026-08-07.1

This document is provided in German as required by German law for businesses domiciled in Germany.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen accuno Boy & Dzialek GbR (nachfolgend „accuno") und dem Kunden über die Bereitstellung der Software-as-a-Service-Lösung „accuno" (nachfolgend „Software").

(2) Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. accuno schließt keine Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB).

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, accuno stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrags ist die zeitlich befristete Bereitstellung der Software „accuno" zur Nutzung über das Internet (Software-as-a-Service) sowie die Bereitstellung von Speicherplatz und Rechenleistung im Umfang des gewählten Plans.

(2) accuno schuldet die Bereitstellung der Software in der jeweils aktuellen Version. accuno schuldet ausdrücklich nicht die Richtigkeit der vom Kunden erstellten Buchhaltung. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Erfassung, Verbuchung und gesetzeskonforme Aufbewahrung von Belegen verbleibt vollständig beim Kunden.

(3) Die Software wird nach den Grundsätzen der GoBD entwickelt; eine externe Zertifizierung (z. B. IDW PS 880-Testat) liegt derzeit nicht vor.

(4) Automatisch erzeugte Extraktionen, Kontierungsvorschläge, Banking-Matches, Steuerberechnungen und Auswertungen sind Arbeitshilfen. Sie ersetzen weder die fachliche Prüfung durch den Kunden noch Steuer-, Rechts- oder Unternehmensberatung. Der Kunde prüft Ergebnisse vor Freigabe, Verbuchung, Meldung oder Export.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Angaben auf Website und Preisseite sind eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Mit Abschluss der Registrierung und Auswahl eines Plans gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt durch Freischaltung des Zugangs, ausdrückliche Annahmeerklärung oder Bestätigung per E-Mail zustande.

(2) Mit der Registrierung versichert der Kunde, Unternehmer im Sinne von § 14 BGB zu sein. accuno ist berechtigt, eine entsprechende Bestätigung anzufordern.

§ 4 Leistungsumfang

(1) Der jeweilige Funktionsumfang ergibt sich aus dem gewählten Plan (Pay-as-you-go, Starter, Advanced, Enterprise) wie auf der Produktseite accuno.de/preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses beschrieben.

(2) accuno darf die Software aus Sicherheits-, Rechts-, Kompatibilitäts- oder technischen Gründen weiterentwickeln, soweit die vertragsgemäße Nutzbarkeit nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Wesentliche nachteilige Änderungen werden mit angemessenem Vorlauf angekündigt. Kann dem Kunden die Fortsetzung nicht zugemutet werden, kann er zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen.

§ 5 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass er die von ihm verarbeiteten Daten rechtmäßig nutzen darf und diese keine Rechte Dritter verletzen. Er darf keine Schadsoftware, rechtswidrigen Inhalte oder Daten hochladen, die den sicheren Betrieb gefährden.

(3) Der Kunde hält seine Stammdaten und Kontaktangaben aktuell, prüft fachliche Ergebnisse und erstellt benötigte Exporte rechtzeitig vor Vertragsende. Die von accuno betriebenen technischen Sicherungen dienen der Wiederherstellung des Dienstes und ersetzen kein vom Kunden benötigtes fachliches Archiv außerhalb der Software.

§ 6 Verfügbarkeit

(1) accuno betreibt die Software mit angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Geplante Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, in Zeiten geringer Nutzung gelegt und vorher angekündigt.

(2) Eine ununterbrochene Verfügbarkeit ist technisch nicht geschuldet. Nicht von accuno zu vertreten sind insbesondere höhere Gewalt, Angriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen, Störungen der Internet-Anbindung des Kunden oder sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs von accuno.

(3) Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit oder ein individuelles SLA gilt nur, wenn dies im Einzelvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem gewählten Plan und den jeweils zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Preisen auf accuno.de/preise. Auf der öffentlichen Preisseite ausgewiesene Preise sind Bruttopreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern sie nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet sind. Rechnung und Checkout weisen Nettobetrag und Umsatzsteuer gesondert aus.

(2) Die Abrechnung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe Ltd., Irland). Plan-Grundgebühren sowie gebuchte Nutzer- und Speicher-Add-ons werden zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums im Voraus fällig. Verbrauchsabhängige Komponenten (insbesondere KI-Token und Pay-as-you-go-Nutzung) werden nach tatsächlicher Nutzung rückwirkend auf der nächsten Rechnung ausgewiesen.

(3) Bei Zahlungsverzug darf accuno nach Mahnung und angemessener Abhilfefrist den Zugang bis zur Zahlung verhältnismäßig einschränken oder sperren. Bei akuten Sicherheitsrisiken oder gesetzlicher Pflicht ist eine sofortige Sperre zulässig. Zahlungs- und Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

§ 8 Plan-Wechsel

(1) Ein Upgrade auf einen höheren Plan ist jederzeit möglich und wird sofort wirksam. Die Differenz wird anteilig (pro rata temporis) für den restlichen Abrechnungszeitraum berechnet.

(2) Downgrades auf einen niedrigeren Plan werden zum Ende des aktuellen Abrechnungszeitraums wirksam. Bis dahin gelten die Konditionen des bisherigen Plans.

§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums (regelmäßig monatlich) gekündigt werden.

(2) Die Kündigung erfolgt in Textform per E-Mail an [email protected] oder über die entsprechende Funktion in der Web-App.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 10 Datenherausgabe und Löschung

(1) Nach Vertragsende wird der operative Produktzugang gesperrt. Der Mandant bleibt für 90 Tage über den Abrechnungsbereich reaktivierbar. Benötigte Exporte hat der Kunde vor Vertragsende zu erstellen.

(2) Nach Ablauf der Reaktivierungsfrist werden operative Mandantendaten nach dem festgelegten Löschkonzept entfernt. Gesetzlich aufzubewahrende Abrechnungs-, Vertrags- und Nachweisdaten werden getrennt, zweckgebunden und zugriffsgeschützt aufbewahrt und nach Fristablauf gelöscht. Die Einzelheiten für Daten, die accuno im Auftrag verarbeitet, regelt der AVV.

§ 11 Haftung

(1) accuno haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie nach zwingendem gesetzlichen Recht.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet accuno begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Im Übrigen ist die Haftung von accuno – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Organe, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von accuno. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 12 Datenschutz

Im Rahmen der Vertragsdurchführung verarbeitet accuno personenbezogene Daten des Kunden als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Die Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der Bestandteil dieser AGB ist.

§ 13 Nutzungsrechte und Vertraulichkeit

(1) Der Kunde erhält für die Vertragsdauer das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Software im vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen. Gesetzlich zwingende Rechte bleiben unberührt.

(2) Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche Informationen geheim. Ausgenommen sind Informationen, die bereits rechtmäßig bekannt oder öffentlich waren, rechtmäßig von Dritten erlangt oder unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund Gesetzes offengelegt werden müssen.

§ 14 Änderungen dieser AGB

accuno kann diese AGB für künftige Vertragsschlüsse ändern. Änderungen in laufenden Verträgen werden nur mit Zustimmung des Kunden oder aufgrund einer wirksamen vertraglichen beziehungsweise gesetzlichen Grundlage wirksam. Rein redaktionelle oder für den Kunden ausschließlich vorteilhafte Änderungen können in Textform mitgeteilt werden.

§ 15 Streitbeilegung

accuno ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer; zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, ist für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag das für den Sitz von accuno zuständige Gericht ausschließlich zuständig. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(4) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Im Übrigen bedürfen rechtserhebliche Erklärungen mindestens der Textform, soweit das Gesetz keine strengere Form verlangt.

Terms and conditions · accuno